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OLG Stuttgart, 26.05.2014 - 10 AR 4/14 |
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- BayObLG, 06.04.2023 - 102 AR 152/22
Gerichtsstandsbestimmung bei möglicher Streitgenossenschaft
Desgleichen genügt es, wenn ein Antragsgegner als Mängelverursacher, der andere Antragsgegner als Bürge gerade für die Verbindlichkeiten in Anspruch genommen werden soll, die den Gegenstand des selbständigen Beweisverfahrens gegen den ersten Antragsgegner bilden (OLG Bamberg…, Beschluss vom 15. Dezember 2014, 8 SA 25/14, juris Rn. 9; OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. Mai 2014, 10 AR 4/14, BeckRS 2014, 11118).